Allgemeine Geschäftsbedigungen Chemgo SARL

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Abweichende oder zusätzliche Bedingungen, insbesondere solche des Lieferanten, gelten nur mit schriftlicher Zustimmung von CHEMGO.

Der Lieferant macht CHEMGO und/oder den Frachtführer auf Eigenschaften der bestellten Waren aufmerksam, aufgrund derer besondere Sorgfalt bei Transport und Lagerung nötig ist, sei es zur Vermeidung von Beschädigung der Ware selbst, sei es zur Vermeidung von Schäden durch die Ware an anderem Gut oder Personen.

Der Lieferant sorgt für die Einhaltung der Vorschriften betreffend den Versand gefährlicher Güter. (IATA/IMCO/RID/ADR).

Die Prüfung der Ware erfolgt durch CHEMGO und/oder den Abnehmer am endgültigen Bestimmungsort. CHEMGO sorgt für die umgehende Weiterleitung einer allfälligen Mängelrüge an den Lieferanten.


Allgemeine Lieferbedingungen

Abweichende oder zusätzliche Bedingungen, insbesondere solche des Abnehmers, gelten nur mit schriftlicher Zustimmung von CHEMGO. Der Abnehmer prüft die Ware sofort nach Erhalt. Eine allfällige Mängelrüge ist schriftlich zu erheben und muss spätestens nach einer Woche nach Erhalt der Ware bei CHEMGO eingegangen sein.

CHEMGO leitet die Mängelrüge umgehend an den Hersteller beziehungsweise Lieferanten der Ware weiter. CHEMGO unterstützt die Parteien bei der Abwicklung des Mangelfalles.

Steht der beanstandete Mangel in Zusammenhang mit einer Leistung von CHEMGO, beschränkt sich deren Haftung der Höhe nach im Maximum auf den Wert der Ware.

Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen gegenwärtigen oder zukünftigen Forderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung gegen den Besteller zustehen, unser Eigentum.

Alle Aufträge werden nach dem aktuellen ISO-ähnlichen Qualitätssystem ausgeführt. Wenn ein Kunde die Ausführung gemäß GDP (Good Distribution Practice für GMP-relevante Produkte oder APIs) verlangt, müssen die entsprechenden Anforderungen vor jedem Auftrag schriftlich festgelegt werden.


Gerichtsstand für Käufe und Verkäufe ist das Handelsgericht von Lyon, Frankreich.
Es gilt ausschließlich französisches Recht.


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